Bildung und Qualifikation

Weiterbildungsstipendium

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung mit einem Weiterbildungsstipendium begabte junge Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre". Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. In der Abwicklung betreut wird es von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und sonstigen zuständigen Stellen.

Wenn Sie Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und nicht älter als 25 Jahre sind, können Sie im Rahmen der jährlich zur Verfügung gestellten Mittel in das Weiterbildungsstipendium (vormals "Begabtenförderung Berufliche Ausbildung") aufgenommen werden. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht.

Sollten Sie zu den Prüfungsbesten gehören und beispielsweise einen Abschluss im Bereich der beruflichen Aufstiegsfortbildung anstreben (Meister, Fachwirt oder Ähnliches), können Sie sich hier über Fördermöglichkeiten in der Aus- und Weiterbildung informieren.

Bewerbung Weiterbildungsstipendium

Die nächste Runde des Stipendiums startet am 01.01.2026 – bewerben Sie sich jetzt bis spätestens zum 05.09.2025!

  1. Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten in dem untenstehenden Formular.
  2. Sie werden danach schnellstmöglich für das Bewerbertool freigeschaltet und erhalten eine E-Mail mit der Bitte zur Datenvervollständigung. Bitte beachten Sie, dass diese Freischaltung zu Urlaubszeiten einige Zeit dauern kann.
  3. Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Tool drucken Sie den generierten Aufnahmeantrag aus, unterschreiben diesen und senden ihn zusammen mit folgenden Unterlagen per Post an die IHK Niederbayern (ohne Bewerbungsmappe):
    • Aufnahmeantrag in das Förderprogramm
    • Kopie Ihres IHK-Prüfungszeugnisses
    • Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit
      • Bescheinigung des Arbeitgebers oder
      • Nachweis einer Arbeitslosenmeldung: Der Beschäftigungsnachweis ist ein klassischer „Dreizeiler“. Der Nachweis muss aktuell (nicht älter als drei Monate) und von der Personalabteilung auf Geschäftsbogen mit Datum/Unterschrift ausgestellt sein und Ihre regelmäßigen Wochenarbeitsstunden sowie die Vertragslaufzeit enthalten (das heißt: „befristet bis ...“ oder „unbefristet“).
    • bei Maßnahmen, die bereits 2025 beginnen: Detaillierte Maßnahmebeschreibung (inklusive aller Daten wie Inhalte, Kosten, Beginn und Dauer, z. B. Details von der Internetseite des Bildungsträgers)
  4. Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Hinweis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn:

Sollte Ihre Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmezeitpunkt beginnen, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Ihre Bewerbung bereits vor Beginn der Weiterbildung eingegangen ist. Zudem sind noch diese Punkte zu beachten:

  • Im Antrag auf Aufnahme muss die Weiterbildung als geplante erste Maßnahme genannt sein.
  • Die Weiterbildung muss ab dem Aufnahmezeitpunkt noch mindestens sechs Monate dauern.

Bitte füllen Sie das Formular aus

Artikelnr: 238446

Anita Schmid

Kontakt

Telefon: 0851 507-253
E-Mail schreiben